Alto contrasto
Bei Lebensmitteln, die in losem Zustand oder nach Unterteilung in kleinen Einheiten an den Verbraucher abgegeben werden, sind die verpflichtenden Informationen in den Verkaufsabteilungen oder an den Behältern anzubringen
Als lose Lebensmittel gelten Erzeugnisse die
Siehe D.lgs Nr. 231 vom 15. Dezember 2017, Art 19, Abs. 1; VO 1169/2011/EU, Art. 2, Abs. 2, §e und Art. 44, Abs. 1.
Die Möglichkeiten um die verpflichtenden Angaben anzuzeigen sind:
Das Schild oder der Informationsträger muss in die Verkaufsabteilungen aushängen.
Die Angaben die auf dem Schild angezeigt sein müssen sind:
Für feste Lebensmittel mit mehreren Zutaten können die oben hervorgehobenen Angaben mit Food Label Check berechnet werden.