Alto contrasto
Bevor ein Vertrag geschlossen wird, der kein Fernabsatzvertrag ist oder kein Vertrag ist, der außerhalb von den Geschäftsräumen geschlossenen wird, muss der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über Folgendes informieren, insofern sich diese Informationen nicht bereits unmittelbar aus den Umständen ergeben:
Für diese Verträge können zusätzliche vorvertragliche Informationspflichten eingeführt oder aufrechterhalten werden.
Die vorvertraglichen Informationspflichten sind auch auf Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, anwendbar.
Die vorvertraglichen Informationspflichten werden nicht für die Verträge angewandt, die