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Die legalen Maßeinheiten stellen die Grundlage der legalen Metrologie und der verschiedensten Handelstransaktionen dar. Ohne sie wäre eine einheitliche Bestimmung der Menge, zum Beispiel in Gramm, Meter, Watt, Sekunden, Bar oder Hektopascal und so weiter nicht möglich.
Maßeinheiten dienen zur Bestimmung des Wertes physikalischer Größen.
(alt) Ein Einheitensystem ist eine Summe von Regeln, die die Maßeinheiten der in Naturwissenschaft und in der Technik verwendeten Größen widerspruchsfrei festlegen.
ODER
(neu) Ein Einheitensystem ist eine Summe von Regeln, das widerspruchsfrei die Maßeinheiten der Größen festlegt, die in Naturwissenschaft und Technik verwendet werden.
Das heute weltweit angewandte Einheitensystem ist das Internationale Einheitensystem, auf französisch Système International d'Unités (SI). Es wurde von der 11. Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) 1960 eingeführt. In der Folge löste das SI eine Reihe verschiedener Einheitensysteme ab, die vor allem in den Naturwissenschaften Verwendung fanden. Damit wurden komplizierte Umrechnungen zwischen verschiedenen Einheiten überflüssig. Im Internationalen Einheitensystem unterscheidet man zwei Klassen von Einheiten: die Basiseinheiten und die abgeleiteten Einheiten.
Im Sinne des Art. 3, Absatz 2, der Richtlinie 80/181/EWG in geltender Fassung, ist „die Verwendung von zusätzlichen Angaben zulässig“, zum Beispiel die Angabe der (nicht legalen) Maßeinheit „Kalorie“ ist als Zusatzangabe neben der Angabe der legalen Maßeinheit „Joule“ auf Lebensmitteln zulässig. Die legale Maßeinheit muss jedoch in Bezug auf die nicht legale Maßeinheit hervorgehoben werden.
Zur Angabe legaler Maßeinheiten sind ausschließlich die Namen, Definitionen und Symbole zu verwenden, die im Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 802/1982 vorgesehen sind. Es folgen die wichtigsten Regeln zur korrekten Schreibweise.
Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Links:
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