Gesetzesvertretendes Dekret vom 27. Januar 1992, Nummer 109 - Umsetzung der Richtlinien 89/395/EWG und 89/396/EWG über die Etikettierung und Präsentation von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (zur legalen Metrologie Art. 9, Absatz 9 => "Produkte bei denen erhebliche Verluste in Masse oder Volumen auftreten können, müssen in Anwesenheit des Käufers abgewogen werden oder mit der Angabe des Nettogewichts zum Zeitpunkt des Feilbietens tragen.") (in italienischer Sprache)