Die metrologische Konformität, die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung und das Qualitätsmanagementsystem der Produktion
Die metrologische Konformität
Konzession der metrologischen Konformität für Messgeräte mit nationaler Bauartzulassung (Ministerialdekret 179/2000). Der Hersteller von Messgeräten, welcher über eine Konzession zur metrologischen Konformität verfügt, kann seine eigenen beziehungsweise die aus Drittländern importierten Messgeräte selbst der Ersteichung unterziehen.
Die Vollmacht zur Durchführung der Ersteichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung kann an jene Hersteller erteilt werden, welche Messgeräte mit einer EWG-Bauartzulassung herstellen (Ministerialrichtlinie vom 04. Mai 2001). Die bevollmächtigten Hersteller können die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten Messgeräte selbst der EWG-Ersteichung unterziehen.
Das Qualitätsmanagementsystem der Produktion
Qualitätsmanagementsystem der Produktion für nichtselbsttätige Waagen (Gesetzesvertretendes Dekret 517/1992). Der metrische Hersteller, welcher im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems der Produktion arbeitet, kann die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten nichtselbsttätigen Waagen selbst der EG-Eichung unterziehen.