Alto contrasto
Um den Status als „metrischer Hersteller“ zu erhalten, müssen die Interessierten das nachfolgend beschriebene Verfahren einhalten.
Zusätzlich zu den beiden genannten Erklärungen muss dem Eichamt vorgelegt werden:
Das Eichamt stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung aus Vordruck 3, mit welcher die erfolgte Hinterlegung jenes Abdrucks in zwei gleichen Größen bestätigt wird, mit welchem die Firma die hergestellten/importierten/reparierten Messgeräte kennzeichnet.
Nach dem Erhalt der Bestätigung der Kenntnisnahme durch das Regierungskommissariat informiert das Eichamt den Antragsteller, welcher – nach Abholen der Verfügung – mit der Ausübung seiner Aktivität beginnen kann.
Unterlagen, welche vom Eichamt an das Regierungskommissariat gesendet werden
Nach Erhalt der oben angeführten Erklärungen sorgt das Eichamt für die Weiterleitung der folgenden Dokumente an das Regierungskommissariat:
Unterlagen, welche das Eichamt behält
Das Eichamt behält folgende Dokumente zurück:
MO-FR: 8.30 - 12.15
(Zimmer 5.23 - 5.22B)