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Nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/787 werden „Spirituosen“ definiert als Erzeugnisse, die gewonnen werden durch:
Die Verordnung listet in Anhang I zudem die 44 in der EU zugelassenen Kategorien von Spirituosen – wie Whisky, Rum, Gin, Wodka, Brandy und Liköre – mit sehr detaillierten Kriterien zu Herstellung, Bezeichnung, Aufmachung und Herkunft.
Darüber hinaus legt die Verordnung die Bedingungen fest, unter denen die für jede Kategorie oder geografische Angabe zulässigen rechtlichen Bezeichnungen verwendet werden dürfen, wenn Spirituosen mit anderen Lebensmitteln kombiniert werden.
Die Kommission hat kürzlich Leitlinien zur Kennzeichnung von Spirituosen veröffentlicht, die sämtliche Vorschriften erläutern, welche Lebensmittelunternehmer einhalten müssen, um die Verbraucher korrekt über den Inhalt eines Produkts zu informieren, das als Spirituose eingestuft ist oder eine solche enthält.
Pflichtangaben auf dem Etikett
In der EU verkaufte Spirituosen müssen zum Schutz der Verbraucher bestimmte Pflichtinformationen enthalten:
Für bestimmte Getränke, wie solche mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U./DOP) oder geschützter geografischer Angabe (g.g.A./IGP), muss das Etikett zudem zusätzliche Vorschriften hinsichtlich der Verwendung des geografischen Namens und traditioneller Herstellungsverfahren einhalten.
Nachfolgend einige Beispiele für lokal registrierte und geschützte Bezeichnungen in der gesamten EU:
Die Vorschriften zu geografischen Angaben im Bereich Spirituosen sind ebenfalls in der Verordnung (EU) 2019/787 sowie in der Verordnung (EU) 2024/1143 und in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommission festgelegt.
Rechtsquellen