Alto contrasto
1. Folgende Personen können die Löschung aus dem elektronischen Verzeichnis der Wechselproteste beantragen:
2. Inhalt des Gesuches und Dokumente (PDF 14 KB), die vorzulegen sind:
Der Antrag auf Löschung ist mit einer Stempelmarke zu versehen und an den Präsidenten der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen zu stellen. Der Antrag ist vom Betroffenen persönlich und mittels eigenen Vordruckes (PDF 35 KB) zu stellen. Falls der Antrag mittels Post oder von Drittpersonen übermittelt wird, muss dem selben eine Ablichtung des Personalausweises des Schuldners beigelegt werden.
Der verantwortliche Abteilungsleiter muss innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt des Antrags mit interner Maßnahme die Annahme oder die Ablehnung verfügen.
Die Löschung muss vom zuständigen Kammeramt innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum der Verfügung durchgeführt werden.
Gegen die Ablehnungsverfügung kann der Betroffene beim Friedensrichter, der für den Bezirk zuständig ist, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, Einspruch erheben.