Alto contrasto
Die vom Gesetz offiziell festgelegten Analysemethoden für die Feingehaltsprüfung sind die in der Anlage II zum D.P.R. 150/02 beschriebenen.
Außerdem werden auch all jene Analysemethoden offiziell anerkannt, welche von den Normen der nationalen und internationalen Normierungskörperschaften vorgesehen sind, und einen gleichen bzw. kleineren Unsicherheitsgrad wie die genannten aufweisen.
Es sind keine negativen Toleranzen auf den gesetzlichen bzw. erklärten Feingehalt zugelassen (Art. 3.4, GvD 251/99), mit Ausnahme folgender Fälle:
Für alle Edelmetalle erfolgt die Analyse mittels zweifacher Feststellung des Titels für jede Probe (Art. 11.2, DPR 150/02).
Um auf das Verzeichnis der von den Handelskammern autorisierten Laboratorien für die Überprüfung des Feingehaltes zuzugreifen hier klicken.
MO-FR: 8.30 - 12.15
(Zimmer 5.23 - 5.22B)