Alto contrasto
Unter Geschäftspraxis versteht man jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Vermarktung eines Gewerbetreibenden, die mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produktes an Verbraucher zusammenhängt.
Unlautere Geschäftspraktiken sind verboten.
Eine Geschäftspraxis ist unlauter, wenn sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und sie die geschäftlichen Entscheidungen
Eine Werbepraxis gilt als rechtmäßig, wenn sie übertriebene Behauptungen oder nicht wörtlich zu nehmende Behauptungen aufstellt.
Das Verbraucherschutzgesetzbuch (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 206/2005) regelt zwei Arten von unlauteren Geschäftspraktiken:
Rechtsvorschriften
Gesetzesvertretende Dekret vom 6. September 2005, Nr. 206, Art. von 18 bis 27 quater
Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.normattiva.it
Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern