Wer Erzeugnisse vertreibt, zum Zwecke des Vertriebs lagert oder in den Markt einbringt die der CE Markierung unterliegen, hat folgende Unterlagen bereitzustellen:
Die technische Dokumentation;
Die Konformitätserklärung (so wie in den nationalen Umsetzungsdekreten der Richtlinien oder wie in Anhang III der Entscheidung 768/2008/EG vorgesehen);
Weitere Bescheinigungen und Attestate sind, sofern diese von einzelnen Modulen des Bewertungsverfahrens vorgesehen sind, der technischen Dokumentation oder der Konformitätserklärung beizulegen.