Alto contrasto
Das Gesetz vom 29.12.1993, Nr. 580 betreffend die Neuordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern, weist den Handelskammern die Überwachung und die Kontrolle der Produkte zu.
Die Überwachung des Warenmarktes verfolgt den Zweck die Gesetzeskonformität und die Sicherheit der Produkte, die in den Verkehr des Staatsgebietes gebracht werden, zu gewährleisten um somit den Konsumentenschutz und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu sichern.
Die Handelskammer ist insbesondere für die Überwachung folgender Bereiche zuständig:
Es werden folgende Kontrollen auf den Produkten durchgeführt:
Die Kontrollen bei den Unternehmen werden durchgeführt
Stichprobenuntersuchung
Die Kontrollen werden bei Unternehmen durchgeführt, welche Produkte herstellen, importieren und vermarkten, die Gegenstand der Überwachung sind.
Die Kontrollen werden unangemeldet vorgenommen.
Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.normattiva.it
Zuständigkeiten