Alto contrasto
Die genannten Richtlinien wurde durch folgende Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt:
Die italienischen Hersteller von Fertigpackungen, welche ihre Produkte lediglich auf dem italienischen Markt vertreiben, können sich alternativ zu den EG-Fertigpackungsbestimmungen auch an die nationalen Bestimmungen halten. In diesem Fall dürfen diese Produkte jedoch nicht mit dem EG-Konformitätszeichen für Fertigpackungen ("e" ) gekennzeichnet werden. Die wichtigsten nationalen Gesetzesbestimmungen sind:
MO-FR: 8.30 - 12.15
(Zimmer 5.23 - 5.22B)