Alto contrasto
Hinweis: Bei Änderungen des Organigramms (Personal) und bei den verwendeten Messgeräten muss kein Antrag an das Ministerium gesendet werden. Personaländerungen müssen jedoch der Handelskammer Bozen verpflichtend mitgeteilt werden (siehe spezifisches Kapitel weiter unten).
Dokumente
Zusätzliche Dokumente für die erste Ausgabe
Bei abgelaufener Fälligkeit, bei Erneuerung oder Austausch muss die Werkstattkarte der Handelskammer zurückgegeben werden. Dieselbe ist auch dann zurückzugeben, sollte die Werkstatt jene Anforderungen nicht mehr erfüllen, welche für dessen Ausgabe erforderlich waren. Sollte der verantwortliche Techniker bzw. Techniker nicht mehr als Beschäftigter der autorisierten Werkstatt tätig sein, so ist die Werkstattkarte ebenfalls der Handelskammer zurückzugeben.
Abgabe des Antrages