Alto contrasto
Seit Januar 2022 gilt die neue EU-Verordnung 2020/2081 zu Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Stoffe, die karzinogen, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch, hautsensibilisierend, hautätzend oder augenschädigend sind, sind für Tätowierungszwecke verboten. Darunter fallen das Injizieren oder Einbringen des Gemisches in die Haut, die Schleimhaut oder den Augapfel eines Menschen mittels eines beliebigen Verfahrens (einschließlich Permanent-Make-up, kosmetisches Tätowieren, Mikroblading und Mikropigmentierung bezeichnet werden), mit dem Ziel, eine Markierung oder ein Motiv auf dem Körper der Person zu erzeugen.
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Gefährliche Stoffe: das geht unter die Haut!