Alto contrasto
Das Sanktionsverfahren beginnt mit der Feststellung der Verwaltungsübertretung des Zuwiderhandelnden mittels Vorhaltungsprotokoll, welches von den Kontrollorganen verfasst wird (Finanzwache, Carabinieri, Nas, Handelskammer, u.a.).
Der Interessierte hat die Möglichkeit:
Amt für Wettbewerbsschutz
Südtiroler Straße Nr. 60, I-39100 Bozen
PEC: regulation@bz.legalmail.camcom.it
E-Mail: wettbewerbsschutz@handelskammer.bz.it
Das Kontrollorgan, welches die Übertretung festgestellt hat, überreicht dem Amt einen Bericht über die Gesetzesverletzung samt Feststellungsprotokoll.
Die oben angegebenen Fristen beginnen nach der unmittelbaren Vorhaltung oder, wenn diese nicht möglich ist, nach der Zustellung der Übertretung zu laufen. Man weist darauf hin, dass die fristgerechte Zahlung das Verwaltungsverfahren tilgt und dass in diesem Fall eventuell eingereichte Einwände nicht berücksichtigt werden.
Die Beschlagnahme ist die zwangsweise Bereitstellung einer Sache zur Verfügung der Behörde.
Wenn Ware, Gegenstand der Feststellung, beschlagnahmt wird, hat der Interessierte die Möglichkeit: