Alto contrasto
Für Außergeschäftsraumverträge
sind folgende Pflichten zu Lasten des Unternehmens vorgesehen:
1) Vorvertragliche Informationen
Der Unternehmer muss dem Verbraucher, bevor dieser durch den Vertrag gebunden ist, nur folgende Informationen über:
Die genannten Informationen können auch nicht auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verbraucher sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
Unter „dauerhaften Datenträger“ versteht man jedes Medium, das dem Verbraucher gestattet, die Informationen zu derart zu speichern, dass er sie auch in Zukunft einsehen kann.
Der Unternehmer muss beweisen können, dass er dem Verbraucher die Informationen erteilt hat.
Es wird hervorgehoben, dass für dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten kein Widerrufsrecht vorgesehen ist.
ACHTUNG! Es wird daran erinnert, dass im Falle von Nichtaufklärung über dieses Recht des Verbrauchers die Widerrufsfist 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist von 14 Tagen, die allgemein vorgesehen ist, abläuft.
Die vorvertraglichen Informationspflichten müssen in klarer und verständlicher Weise gegeben werden.
2) Vertragsabschluss
Der Vertrag muss alle vorvertraglichen Informationen beinhalten und muss daher mit den Informationen ergänzt werden, die vor Vertragsabschluss nicht erteilt worden sind.
3 )Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments
Der Unternehmer stellt dem Verbraucher eine Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments oder die Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier, oder, wenn der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
die den Betrag von 200 Euro nicht überschreiten