Alto contrasto
Haben Sie kürzlich Ihre Eintragung bei der Handelskammer verändert, oder in anderen öffentlich zugänglichen Datenbanken Veränderungen vorgenommen, einen neuen Telefon- oder Internetanbieter gewählt und bekommen nun ständig Rechnungen und Zahlungsaufforderungen? Dann sind Sie möglicherweise mit unlauteren bzw. irreführenden Geschäftspraktiken konfrontiert.
Wenn Unternehmen Produkte bewerben, verkaufen oder liefern, müssen sie Sie ausreichend genau informieren, sodass Sie eine sachgerechte Kaufentscheidung treffen können. Sie müssen alle vorgeschriebenen Angaben in „klarer und verständlicher Weise“ und in „klarer und verständlicher Sprache“ bereitstellen. Wenn ein Unternehmen es versäumt, diese Informationen bereitzustellen, können seine Praktiken als unlauter bzw. irreführend gelten.
Durch diese Handlungen werden Verbraucher/innen dazu gebracht, eine Entscheidung zu treffen, die sie unter anderen Umständen nicht getroffen hätte. Häufig werden Verbraucher/innen dermaßen getäuscht, dass sie die Leistung als gesetzliche Pflicht empfinden, und dieser zusagen. Seien Sie vorsichtig und lesen Sie das Kleingedruckte.
Die Daten (Adresse und Namen des Inhabers, Steuernummer, Tätigkeitsbeschreibungen usw.) der Betroffenen stammen teils von deren Internetseiten, teils aus öffentlichen Verzeichnissen (Telefonbücher, Handelsregister, Messekataloge …). Die Irreführung geschieht häufig durch Abfragen von Betriebsdaten für die scheinbar kostenlose Erwähnung in Verzeichnissen oder durch trickreiche telefonische Vertragsabschlüsse. Darauf folgen in den meisten Fällen Zahlungsaufforderungen, die die Betroffenen auf dem Postweg erreichen, bis hin zu telefonischen Belästigungen.
Die Handelskammer empfiehlt Ihnen generell, bevor Sie auf ein Angebot eingehen, sich den Text, vor allem die kleingedruckten und oft schwer lesbaren Teile, gut durchzulesen. Bei Telefoninterviews sollen Angaben und Aussagen des Anbieters/der Anbieterin genau hinterfragt werden, bevor zugestimmt wird. Der Anrufer/Die Anruferin müssen Sie ausreichend über den Datenschutz informieren, bevor ein Angebot formuliert wird.
Allgemein sind folgende Punkte zu prüfen:
Sollten Sie trotzdem irrtümlicherweise ein Dokument unterschrieben oder eine telefonische Zustimmung erteilt haben, finden Sie hier Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise.
Für mehr Informationen:
Vorsicht! Lesen Sie immer das Kleingedruckte