Örtliche Glücksspiele

Die Durchführung örtlicher Glücksspiele muss den zuständigen Behörden im Voraus mitgeteilt werden. Informationen zu Verfahren und Vorschriften finden Sie auf der Website der Agentur für Zölle und Monopole:

 

 

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Orari d'apertura

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15