Alto contrasto
Die Durchführung örtlicher Glücksspiele muss den zuständigen Behörden im Voraus mitgeteilt werden. Informationen zu Verfahren und Vorschriften finden Sie auf der Website der Agentur für Zölle und Monopole:
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15