Alto contrasto
Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Substanzen. Das Hauptziel ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Risiken zu schützen, die sich aus der Verwendung chemischer Stoffe ergeben, und gleichzeitig Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Europa zu fördern.
Die REACH Verordnung führt eine bedeutende Neuerung im Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen ein. Es legt nämlich das Prinzip fest, dass die Industrie für das Risikomanagement chemischer Substanze verantwortlich ist und Sicherheitsinformationen über die Stoffe bereitstellen muss, die sie herstellt, verwendet oder in Verkehr bringt. Die Verordnung verpflichtet zur Übermittlung dieser Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).
Die Verordnung sieht vier Hauptprozesse vor:
Wen betreffen die REACH-Pflichten?
Die Pflichten der REACH-Verordnung betreffen Hersteller und Importeure von Stoffen in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr, nachgeschaltete Anwender sowie Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (einschließlich der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen) tätig sind. Indirekt sind jedoch auch andere Akteure betroffen, wie Endverbraucher, Prüflabore, private Forschungseinrichtungen, Branchenverbände und Beratungsdienste.
REACH-Unterstützung
Für Unterstützung bei der Interpretation der Beschränkungen steht der kostenlose öffentliche Dienst „Nationales REACH-Helpdesk“ des italienischen Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy, unterstützt von ENEA, zur Verfügung. Um eine Anfrage zu stellen, ist eine Registrierung auf der Website erforderlich.
Rechtsquelle: reach.mise.gov.it.
Maßnahmen zur Beschränkung von Mikroplastik
Seit dem 17. Oktober 2023 gilt die folgende Einschränkung bezüglich Mikroplastik (Verordnung UE 2023/2055), – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:
Rechtsquelle: Maßnahmen zur Beschränkung von Mikroplastik (europa.eu)
CLP-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Sie soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten.
Rechtsquelle: Verständnis der CLP-Verordnung - ECHA (europa.eu)
Aufzeichnung Webinar
Um die Umsetzbarkeit sowie die Herausforderungen und Bedenken bei der Anwendung der REACH- und CLP-Vorschriften besser zu verstehen, haben wir ein kleines, lokales Unternehmen eingeladen, seine Erfahrungen zu teilen.
Im Video können Sie wertvolle Einblicke in die Praxis gewinnen.
Die REACH Verordnung