Überwachung der Hersteller von Messgeräten, die das metrologische Konformitätsverfahren anwenden (Ersteichung, EWG-Eichung und EG-Eichung)
Nacheichung von jenen Messgeräten, für die es noch keine Eichstelle auf nationaler Ebene gibt
Verwaltung der Eichliste der Inhaber von Messgeräten, der metrischen Hersteller, der privaten Eichstellen und der technischen Zentren (Fahrtenschreiber)