Alto contrasto
Nach der Richtlinie 2001/95/EG dürfen Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
Gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG kann die Kommission, wenn sie davon Kenntnis erlangt, dass von bestimmten Produkten eine ernste Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher ausgeht, unter bestimmten Bedingungen eine Entscheidung erlassen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, befristete Maßnahmen zu ergreifen, die speziell darauf abzielen,