ein Mitglied in Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen
ein Mitglied in Vertretung der Konsumentenschutzverbände
ein Mitglied in Vertretung der Freien Berufe
Die Kammerräte werden von den Wirtschaftsverbänden namhaft gemacht. Die Bestätigung der namhaft gemachten Mitglieder wird vom neu gebildeten Kammerrat in seiner ersten Sitzung vorgenommen.