Alto contrasto
Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 430 vom 26. Oktober 2001, das im April 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Regelung der Prämienveranstaltungen (Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen) und örtlichen Glücksspiele neu geregelt.
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Systeme gebracht, für eine detaillierte Information ist eine Konsultierung der diesbezüglichen Gesetze und Ministerialrundschreiben jedoch unerlässlich.
Die Prämienveranstaltungen jeglicher Art bestehen im Versprechen des Veranstalters von Preisen für das Publikum, mit dem Ziel, im Staatsgebiet den Bekanntheitsgrad von Produkten, Dienstleistungen, Firmen, Bezeichnungen, Marken zu steigern oder den Verkauf bestimmter Produkte oder die Leistung von Diensten zu fördern, die in jedem Fall, auch nur zum Teil, kaufmännische Zwecke beinhalten müssen.
Die Teilnahme an den Prämienmaßnahmen muss in jedem Fall kostenlos sein; maximale territoriale Ausdehnung ist das italienische Staatsgebiet.
Zuständig für die Kontrolle über den gesamten Ablauf und Abschluss der Gewinnspiele und Prämienmaßnahmen und für die Verhängung eventueller Verwaltungsstrafen ist das Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung. Dem Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei den Handelskammern wurde neben den Notaren die Kompetenz übertragen, bei Gewinnspielen die Ermittlung der Gewinner zu beaufsichtigen und die damit verbundenen Tätigkeiten durchzuführen.
Unterschieden wird zwischen folgenden Prämienveranstaltungen:
Gewinnspiele und Prämienaktionen dürfen nur von Produktions- oder Handelsunternehmen durchgeführt werden, die die beworbenen Waren oder Dienstleistungen liefern oder vertreiben, sowie von Organisationen, die wirtschaftliche Zusammenschlüsse von Unternehmen in Form von Konsortien und Gesellschaften, einschließlich Genossenschaften, vertreten.
Daher dürfen Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Verwaltungen, politische Parteien und alle anderen, oben nicht aufgeführten Einrichtungen keine Gewinnspiele oder Prämienoperationen durchführen.
Anfragen und Mitteilungen an das zuständige Ministerium können folgendermaßen gestellt bzw. übermittelt werden:
Nähere Erläuterungen und Unterlagen sind auch bei den zuständigen Beamten bei der Handelskammer Bozen erhältlich.
Informationen über Prämienveranstaltungen und örtliche Glücksspiele
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15