Alto contrasto
Für bestimmte Kategorien von Lebensmitteln bestehen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsministerium. Vor der Vermarktung oder dem Import der unten aufgezählten Lebensmittel sind dem Gesundheitsministerium die hierfür verwendeten Etiketten zu melden. Dieses prüft das Erzeugnis im Hinblick auf die
Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt, auf dem Gebiet der Republik Italien, befolgt die Meldepflicht anhand der Einreichung eines eigenen Formulars. In den meisten Fällen gilt das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung nach 90 Tagen.
Bei Einsprüchen von Seiten des italienische Gesundheitsministeriums, hat das Unternehmen diesem innerhalb von dreißig Tagen Rechnung zu tragen. Im Falle der Anordnung von der Einbringung eines Erzeugnisses in den Markt abzusehen, bzw. dieses vom Markt zu nehmen, wird diese im Hinblick auf begleitende Prüfungen auch dem regional zuständige Assessorat für Gesundheit zugesandt.
Nur gemeldete Erzeugnisse dürfen in Umlauf gebracht werden.
Über das Register der Nahrungsergänzungsmittel können Wirtschaftstreibende prüfen ob das Produkt gemeldet wurde.
Für weiterführende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den Etikettierungsdienst für Lebensmittel der Handelskammer Bozen.