Alto contrasto
Folgende Mindestangaben sind anzuführen
Für feste Lebensmittel mit mehreren Zutaten können die oben hervorgehobenen Angaben mit Food Label Check berechnet werden.
Bei einer Reihe von Nahrungsmitteln gibt es Erleichterungen, aber auch zusätzliche Auflagen für die Unternehmer. Für Speiseeis, Konditoreiprodukte, Bäckereiwaren und Gastronomie kann der Unternehmer die Auskünfte auch anderweitig bereitstellen:
Bei Süßwaren, die zwar vorverpackt, aber für den Verkauf nach Stück oder als Schüttgut und den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, können die leicht einseh- sowie lesbaren Pflichtauskünfte nur auf einem Schild oder dem Behälter wiedergegeben werden. (Siehe D.lgs 109/1992 Art. 16, Abs. 6)
Bei Getränken vom Fass kann das Schild direkt auf dem Zapfhahn oder in dessen Nähe angebracht werden. (Siehe D.lgs 109/1992 Art. 16, Abs. 4)
Sofern Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen Trinkwasser behandeln oder mit Kohlensäure anreichern, ist der Verbraucher über die Hinweise „acqua potabile trattata“ oder „acqua potabile trattata e gassata“ in Kenntnis zu setzen. (Siehe D.lgs 109/1992 Art. 16, Abs. 5)