Alto contrasto
Die europäische Union hat mit der Verordnung vom 11/07/2007, Nr. 862 ein besonderes Rechtsverfahren eingeführt, mit dem Ziel, Streitigkeiten
einfacher und schneller beizulegen.
Wenn in einem Streitfall alle genannten Voraussetzungen vorliegen, hat die Partei die Möglichkeit - anstelle des bestehenden innerstaatlichen Verfahrens - das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einzuleiten.
Dieses Instrument erleichtert Verbrauchern und Unternehmern den Zugang zu den Gerichten aus folgenden Gründen:
Die Verordnung, die das europäische Rechtsverfahren bestimmt, wird nicht in Dänemark angewandt.
Beispiel eines durch das europäische Verfahren beigelegten Streitfalls (Quelle: Europäische Kommission):
Ein österreichischer Verbraucher hatte etwaige Skiausrüstung in einem deutschen Online-Geschäft bestellt und hatte mittels Banküberweisung 1.800€ im Voraus gezahlt. Der Verkäufer hatte aber weder die Ware geliefert, noch den Preis erstattet. Demzufolge hat der Verbraucher das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eingeleitet. Das österreichische Gericht von Linz hat das Urteil zugunsten des Verbrauchers erlassen, welches von den deutschen Behörden von Charlottenburg durchgeführt wurde, und der Verbraucher hat den Einkaufspreis erstattet bekommen.
Rechtsvorschriften
EG-Verordnung vom 11 Juli 2007, Nr. 861
Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.eur-lex.europa.eu