Alto contrasto
Die verpflichtende Nährwertdeklaration enthält mindestens folgende Angaben:
| Energie Energia |
... kJ/ ... kcal |
| Fett Grassi |
... g |
| davon gesättigte Fettsäuren di cui acidi grassi saturi |
... g |
| Kohlenhydrate Carboidrati |
... g |
| davon Zucker di cui zuccheri |
... g |
| Eiweiß Proteine |
... g |
| Salz* Sale* |
... g |
*Gegebenenfalls kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe erscheinen, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist. (VO 1169/2011/EU Art. 30)
*„unverarbeitete Erzeugnisse“ sind Lebensmittel, die keiner Verarbeitung unterzogen wurden, einschließlich Erzeugnisse, die geteilt, ausgelöst, getrennt, in Scheiben geschnitten, ausgebeint, fein zerkleinert, enthäutet, gemahlen, geschnitten, gesäubert, garniert, enthülst, geschliffen, gekühlt, gefroren, tiefgefroren oder aufgetaut wurden; (VO 852/2004/EG, Art. 2,Abs 1, §n)
**„Verarbeitungserzeugnisse“ sind Lebensmittel, die aus der Verarbeitung unverarbeiteter Erzeugnisse hervorgegangen sind; diese Erzeugnisse können Zutaten enthalten, die zu ihrer Herstellung oder zur Verleihung besonderer Merkmale erforderlich sind; (VO Nr.852/2004/EG, Art. 2,Abs 1,§o)
Detaillierte Informationen finden Sie unter VO 1169/2011/EU, Anhang V
Es folgen die Übersetzung der im ministeriellen Rundschreiben „circolare 16 novembre 2016, n. 0361078“ festgelegten Definitionen für „kleine Mengen“, „lokal“ und „Einzelhandel“. Diese geben die Voraussetzungen vor um die Ausnahmeregelung zur Angabe der Nährwertdeklaration nutzen zu können. Siehe Abs. 19 des Anhangs V der VO 1169/2011/EU.
"Hersteller von kleinen Mengen"
Unter diese Definition fallen Hersteller und Lieferanten, Land- und Handwerksunternehmen eingeschlossen, welche die Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstunternehmen (beschäftigt weniger als 10 Personen;
Jahresumsatz, bzw. Jahresbilanz unter € 2.000.001.-) nach Art. 2 der Empfehlung 2003/361/EU der Kommission fallen. Die Ausnahmeregelung findet zudem Anwendung auf den Direktverkauf an Verbraucher auf lokaler Ebene über die eigene betriebsinterne Verkaufsstelle.
"lokal"
Kann in Anlehnung an bereits bestehenden Leitlinien als das Territorium der Provinz ausgelegt werden, in der das Unternehmen besteht, zusammen mit den angrenzenden Provinzen, um die Benachteiligung von Unternehmen zu vermeiden welche sich in Nähe der Grenzen zu anderen territorialen Einheiten befinden wodurch es naheliegend wäre die eigenen Produkten auch in angrenzenden Territorien zu vertreiben.
"Einzelhandel"
Die Definition für Einzelhandel kann auf jene des Art. 4 des GvD 114/1998 zurückgeführt werden: "Der berufsmäßigen Einkauf von Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und den Weiterverkauf an einer festen Verkaufsstelle auf privatem Grund oder auf irgendeine andere Weise an den Endverbraucher". Dieser Definition ist um jene der Anbieter für Gemeinschaftsverpflegungen nach Art. 2, Abs. 2, Buchstabe d der VO 1169/2011/EU zu erweitern.
Mindestangaben