Alto contrasto
Die gesetzliche Haftung ist eine obligatorische Haftung, die vom Verbraucherschutzgesetzbuch geregelt wird.
Die gesetzliche Haftung wird den Verbrauchern gewährt und zwar den natürlichen Personen, die ein Produkt kaufen, welches nicht für die berufliche, unternehmerische Handels – oder Handwerkstätigkeit benutzt wird. Die Haftung schützt den Verbraucher im Falle eines mangelhaften Produktes oder eines Produktes, das nicht für den Zweck geeignet ist, für den es gewöhnlich gebraucht wird oder das nicht mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmt. Der Verkäufer ist nämlich verpflichtet, dem Verbraucher Güter zu liefern, die dem Kaufvertrag gemäß sind.
Wann ist ein Produkt vertragsgemäß?
Das Konzept der Vertragsmäßigkeit bezieht sich auf die materiellen Eigenschaften des Gutes. Unter dieses Konzept fallen nicht die Rechtsmängel der verkauften Sache (z.B. wenn das Gut einer dritten Person gehört).
Das Verbraucherschutzgesetzbuch bestimmt die Elemente, die bestehen müssen damit Güter vertragsgemäß sind:
NEU: Das Produkt muss eine Haltbarkeit aufweisen, die der Käufer unter Berücksichtigung der Art der Ware und der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers vernünftigerweise erwarten kann.
Unter das Vertragswidrigkeit-Konzept fällt auch der Fall einer unsachgemäßen Installation eines Verbrauchgutes (oder Montage oder Durchführung) wenn die Installation Bestandteil des Kaufvertrages ist und diese vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung vorgenommen wird. Das Gleiche gilt, wenn das Gut vom Verbraucher installiert (oder montiert oder durchgeführt) wird und die unsachgemäße Installation (oder Montage oder Durchführung) auf einen Mangel in der Installations- oder Montage- oder Durchführungsanleitung zurückzuführen ist.
Auf welche Verträge wird die gesetzliche Haftung angewandt?
Die gesetzliche Haftung ist auch auf den Verkauf von Gütern, die im Angebot sind und auf den Verkauf von gebrauchten Gütern anzuwenden. Für die gebrauchten Güter muss die Gebrauchsdauer berücksichtigt werden und die gesetzliche Haftung ist auf die Fehler beschränkt, die nicht auf den gewöhnlichen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die gesetzliche Garantie auch für Verträge über digitale Inhalte (Smartphones, Smart-TVs...) und digitale Dienstleistungen (Video, Musik, Software oder Streaming von Sport- oder anderen Ereignissen). Im Falle einer Vertragswidrigkeit des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung hat der Verbraucher vorrangig Anspruch auf die Wiederherstellung der Vertragskonformität und sekundär auf eine anteilige Minderung des Preises oder auf die Auflösung des Vertrags.
Die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands muss ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Gewerbetreibende vom Verbraucher über die Vertragswidrigkeit unterrichtet wurde (Art. 135-octies et seq.)
Gemäß Artikel 135-octiesdecies des Verbraucherschutzgesetzes kann in folgenden Fällen eine verhältnismäßige Herabsetzung des Preises, sofern der Vertrag die Lieferung eines digitalen Inhalts oder einer digitalen Dienstleistung gegen Entgelt vorsieht, oder die Beendigung des Vertrags verlangt werden
Die Preisminderung steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Wertminderung der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurden, im Vergleich zu dem Wert, den sie gehabt hätten, wenn sie vertragsgemäß gewesen wären.
Ist die Vertragswidrigkeit jedoch geringfügig, so hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Vertragsauflösung, sondern nur auf eine Preisminderung.
Verbraucherschutzgesetzbuch