Alto contrasto
Mit dem Ministerialdekret Nummer 179/2000) wird den metrischen Herstellern die Möglichkeit der Selbstzertifizierung zuerkannt und zwar für jene Messgeräte, für welche er die Konformität mit dem entsprechenden nationalen Zulassungsdekret des Ministeriums für gewerbliche Tätigkeiten erklärt und die Ersteichung somit selbst durchführt (ausgenommen sind die EWG-Bauartzulassungen).
Für die Hersteller der Messgeräte stellt diese Möglichkeit ohne Zweifel ein wertvolles Hilfsmittel zur bürokratischen Erleichterung und zum schnelleren Absatz der eigenen Produkte dar. Es sind diesbezüglich jedoch zwei wichtige Anmerkungen anzubringen:
Einige Bemerkungen bezüglich der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Konzession für die metrologische Konformität:
Für das Verfahren der Zuerkennung der Konzession für die metrologische Konformität wird auf den Beschluss des Kammerausschusses Nummer 99 vom 27. August 2002 verwiesen (Reglement über das Verfahren für die Ausstellung der Konzessionsmaßnahme der metrologischen Konformität).