Alto contrasto
Rechtsmissbräuchliche Klauseln sind solche, die unabhängig vom guten Glauben des Freiberuflers, ein bedeutendes Ungleichgewicht der vertraglichen Rechte und Pflichten zu Ungunsten des Verbrauchers herbeiführen (Liste der rechtsmissbräuchlichen Klauseln).
Der Verbraucher kann nach der Unterfertigung des Vertrages von einer bindenden rechtsmissbräuchlichen Klausel befreit werden, indem der Richter die Nichtigkeit der Klausel erklärt. Der Vertrag bleibt im Übrigen gültig.
Eine Klausel, die rechtsmissbräuchlich ist, kann nicht als nichtig erklärt werden, wenn der Gewerbetreibende beweisen kann, dass sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind.
Klauseln, die im Einzelnen ausgehandelt wurden, sind immer nichtig, wenn sie darauf abzielen oder zur Folge haben, dass:
Die Nichtigkeit wird nur zum Vorteil des Verbrauchers angewandt und kann vom Richter von Amts wegen geprüft werden.
Nach der durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 219 vom 25. November 2016 beschlossenen und am 10. Dezember 2016 in Kraft getretenen Reform des Gesetzes 580/93 sind die Handelskammern nicht mehr für die Feststellung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln zur Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern zuständig.
Diese Aufgabe wurde der Marktschutzbehörde (AGCM) übertragen.
Vertrag, der durch Unterfertigung von Formblättern oder Vordrucken geschlossen wird
Bei einem Vertrag, der durch Unterfertigung von Formblättern oder Vordrucken geschlossen wurde, obliegt es dem Gewerbetreibenden nachzuweisen, dass die Klauseln oder Klauselbestandteile trotz der durch ihn erfolgten einseitigen Aufstellung zum Gegenstand besonderer Verhandlungen mit dem Verbraucher gemacht worden sind.
Meldung an die Marktschutzbehörde
Für die Verträge, die durch Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch Unterfertigung von Formblättern oder Vordrucken geschlossen werden, wird die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klauseln von der Marktschutzbehörde (AGCM) erklärt.
Dieser Verwaltungsschutz ist eine Alternative des gerichtlichen Schutzes um die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klausel zu erklären und eventuell gegenüber des Gewerbetreibenden, der den Vertrag vorbereitet hat, eine Verwaltungsstrafe auszustellen.
Beispiele für rechtsmissbräuchliche Klauseln
Rechtsvorschriften
Artikeln von 33 bis 38 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 6. September 2005, Nr. 206
Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.normattiva.it