Alto contrasto
Am 9 Juli 2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Entscheidung 768/2008/CE verabschiedet um in Anhang II die Auflagen zur Anbringung der CE-Markierung über die Produktgrenzen hinweg zu vereinheitlichen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass
Bei der Anwendung der Module kann in der Rechtsvorschrift zur nationalen Umsetzung der Richtlinie
(Siehe Entscheidung 768/2008/CE Art. 4, Abs. 5)
Die Auflagen zur Anbringung der CE-Markierung werden in Module zusammengefasst.