Alto contrasto
Um die Tätigkeit als Handelsagent und -vertreter ausüben zu können, müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:
Gesellschaft mit mehreren gesetzlichen Vertretern
Die in dieser Liste angeführten Diplome sind jedenfalls anerkannt. Andere, nicht aufgeführten Diplome, werden von Fall zu Fall auf der Grundlage des entsprechenden Studienplans geprüft, den die betroffene Person dem Büro vorgelegt hat.
Damit die in einem ausländischen Staat (EU und nicht-EU) erlangten Diplome und akademischen Titel einen rechtlichen Wert in Italien haben, ist die Anerkennung erforderlich.
Um als fachliche Voraussetzung für die gegenständliche Tätigkeit geltend gemacht werden zu können und um in Italien rechtlichen Wert zu erlangen, müssen diese Diplome und akademischen Titel als gleichwertig erklärt werden. Unter Gleichwertigkeit versteht man das Verfahren, bei dem ein im Ausland erworbenes Diplom oder erworbener akademischer Titel als gleichwertig mit einem bestimmten in Italien erreichbaren Abschluss erklärt wird.
Im Ausland geleistete fachliche Arbeit kann nicht direkt als fachliche Qualifikation für den Beginn der gegenständlichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sondern muss vorab anerkannt werden. Die Anträge für die Anerkennung der im EU-Ausland geleisteten fachlichen Arbeit, auch in Kombination mit Diplomen, sind an die Abteilung Wirtschaftsentwicklung der Provinz Bozen zu richten (weitere Informationen sind auf der Webseite des Landesamtes abrufbar), jene für im Nicht-EU-Ausland geleistete fachliche Arbeit an das Ministerium für die Unternehmen und das Made in Italy“ (weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar).
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15