Alto contrasto
Das Installationsgewerbe umfasst folgende Berufe:
Elektrotechniker/in, Elektromechaniker/in, Anlagenelektroniker/in, Kommunikationstechniker/in, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker/in, Feuerungstechniker/in, Kälte- und Klimatechniker/in, Aufzugstechniker/in, Installateur/in von Blitzschutzanlagen, Hafner/in, Kaminkehrer/in.
Der Inhaber des Unternehmens, die Mehrheit der Gesellschafter im Falle einer offenen Handelsgesellschaft, die Mehrheit der Komplementäre im Falle einer Kommanditgesellschaft, die Mehrheit der Verwalter im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Mehrheit der Verwalter im Falle von Konsortien und Genossenschaften - bei zwei Gesellschaftern bzw. Komplementären oder Verwaltern mindestens einer - muss im Handelsregister als technisch verantwortliche Person angegeben sein und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
Für die Ausübung des Berufes des Kaminkehrers muss neben einer der beruflichen Voraussetzungen auch der positive Abschluss des Vorbereitungskurses zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle nachgewiesen werden.
Als Berufserfahrung versteht man die in Vollzeitarbeit erlangte Erfahrung.
Die Meldung des Tätigkeitsbeginnes erfolgt mit der Einheitsmeldung (comunica) an die Handelskammer jener Provinz, wo sich der Rechtssitz befindet. Das Datum des Beginnes muss mit jenem der Übermittlung des Antrages übereinstimmen. Diese Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Tätigkeiten von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen ausgeübt werden. In diesem Fall können die entsprechenden beruflichen Voraussetzungen auch von Bediensteten des Unternehmens nachgewiesen werden.
Die Handelskammer Bozen bietet den Dienst an, die beruflichen Voraussetzungen vor Übermittlung des telematischen Antrages zu überprüfen. Richten Sie eine kostenlose Anfrage um Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen mittels E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15