Alto contrasto
Der Grünraumpfleger gestaltet und pflegt Grünflächen, Blumenbeete, Parks, Bäume, sowie öffentliche und private Gärten.
Der Inhaber des Unternehmens, die Mehrheit der Gesellschafter im Falle einer offenen Handelsgesellschaft, die Mehrheit der Komplementäre im Falle einer Kommanditgesellschaft, die Mehrheit der Verwalter im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Mehrheit der Verwalter im Falle von Konsortien und Genossenschaften - bei zwei Gesellschaftern bzw. Komplementären oder Verwaltern mindestens einer - muss im Handelsregister als technisch verantwortliche Person angegeben sein und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
Als Berufserfahrung versteht man die in Vollzeitarbeit erlangte Erfahrung.
Die Feststellung der beruflichen Voraussetzungen erfolgt bei der Überprüfung des Antrages auf Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister.
Die Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Tätigkeiten von landwirtschaftlichen Unternehmen ausgeübt werden.
Werden diese Tätigkeiten von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen ausgeübt, so können die entsprechenden beruflichen Voraussetzungen auch von Bediensteten des Unternehmens nachgewiesen werden.
Die Handelskammer Bozen bietet den Dienst an, die beruflichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit des Grünraumpflegers vor Übermittlung des telematischen Antrages zu überprüfen. Richten Sie eine kostenlose Anfrage um Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen mittels E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15