Alto contrasto
Die Zahlung der Gebühr erfolgt, sofern es sich nicht um neu gegründete Unternehmen handelt, mit dem einheitlichen Zahlungsvordruck F24. Dieser Vordruck wird auch für die Zahlung der Steuern und Sozialbeiträge verwendet.
Wie man den Vordruck F24 richtig ausfüllt:
Mit dem Vordruck F24 ist es möglich, die Schuldbeträge und eventuelle Guthaben der Jahresgebühr mit anderen Steuern und Beiträgen zu verrechnen.
Eingezahlte, nicht geschuldete Beträge können auch nach Einreichung eines entsprechenden Antrags beim Amt für Buchhaltung, Haushalt und Finanzen zurückerstattet werden (Vordruck - Word 32 KB). Die Rückerstattung muss innerhalb von zwei Jahren ab Zahlungsdatum beantragt werden.
Achtung: für die Jahresgebühr ist die freiwillige Berichtigung der verspäteten Abgabe von F24 mit Nullsaldo mit der Abgabenkennzahl 8911 NICHT zulässig!