Alto contrasto
Bei der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen wird das Verzeichnis der Fahrerinnen und Fahrer von Straßen- und Wasserfahrzeugen für öffentliche Verkehrsdienste ohne Linienbetrieb errichtet. Es ist in folgende Abschnitte gegliedert.
Für die Eintragung in das Berufsverzeichnis gelten folgende Voraussetzungen:
Die Eignungsprüfung besteht in einer mündlichen Prüfung zu folgenden Themenbereichen:
Wer als Gespannfuhrwerkfahrer in das Berufsverzeichnis eingetragen werden will, legt eine mündliche Prüfung ab, bei der Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen sind:
Die Eintragung ist Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz für die Ausübung des Taxidienstes und für die Erteilung der Ermächtigung für die Mietwagentätigkeit. Die Eintragung ist auch notwendig, um die Tätigkeit als Fahrer ausüben zu können. Für die Ausstellung der vorgeschriebenen Lizenz bzw. Ermächtigung ist die Gemeinde zuständig.
Die Zulassung zur Eignungsprüfung der eingegangenen Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge, unter Berücksichtigung auch der erfolgten Bezahlung der Sekretariatsgebühren und Stempelsteuer.
NB: Nach Erhalt der Einladung kann die Prüfung nicht mehr von der Kandidatin/vom Kandidaten auf einen anderen Termin verschoben werden und Abwesenheit wird als negatives Ergebnis gewertet (ausgenommen sind ausschließlich dokumentierte Fälle höherer Gewalt). Sofern die Kandidatin/der Kandidat erneut zur Prüfung antreten möchte, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15