Alto contrasto
Das Nahrungsmittelgewerbe umfasst folgende Berufe:
Bäcker/in, Konditor/in, Metzger/in, Molkereifachmann/-frau, Müller/in, Speiseeishersteller/in
Der Inhaber des Unternehmens, die Mehrheit der Gesellschafter im Falle einer offenen Handelsgesellschaft, die Mehrheit der Komplementäre im Falle einer Kommanditgesellschaft, die Mehrheit der Verwalter im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Mehrheit der Verwalter im Falle von Konsortien und Genossenschaften - bei zwei Gesellschaftern bzw. Komplementären oder Verwaltern mindestens einer - muss im Handelsregister als technisch verantwortliche Person angegeben sein und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
Als Berufserfahrung versteht man die in Vollzeitarbeit erlangte Erfahrung.
Die Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Tätigkeiten von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen ausgeübt werden. In diesem Fall können die entsprechenden beruflichen Voraussetzungen auch von Bediensteten des Unternehmens nachgewiesen werden.
Für die Aufnahme dieser Tätigkeiten ist die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns an die Handelskammer erforderlich. Das Datum des Tätigkeitsbeginns muss mit jenem der Übermittlung der Einheitsmeldung übereinstimmen.
Die Einstufung als technische verantwortliche Person kann nur für ein einziges Unternehmen ausgeübt werden. Für jede Betriebsstätte ist die Anwesenheit einer technisch verantwortlichen Person unerlässlich.
Die Handelskammer Bozen bietet den Dienst an, die beruflichen Voraussetzungen vor Übermittlung des telematischen Antrages zu überprüfen. Richten Sie eine kostenlose Anfrage um Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen mittels E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15