Alto contrasto
Das Handelsregister ist verpflichtet, periodisch zu überprüfen, ob die vom Gesetz 39/1989 vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Ausübung der Maklertätigkeit noch weiterhin bestehen (Artikel 7 und 8 des Dekrets des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Oktober 2011).
Das gegenständliche Revisionsverfahren betrifft alle Einzelfirmen, Gesellschaften und natürlichen Personen, die die Maklertätigkeit ausüben, sowie die natürlichen Personen, die keine Maklertätigkeit ausüben und in der eigenen Sektion im VWV beim Handelsregister eingetragen sind.
Den von der Revision betroffenen Unternehmen wird eine spezifische Mitteilung an die im Handelsregister eingetragene zertifizierte E-Mail-Adresse übermittelt, die natürlichen Personen, die keine Maklertätigkeit ausüben werden mittels Papier-Post verständigt. Damit wird den Betroffenen der Beginn des Revisionsverfahrens mitgeteilt und diese aufgefordert, die erforderliche Meldung zu tätigen.
Um den Besitz der eigenen Voraussetzungen zu bestätigen, müssen die betroffenen Unternehmen und Personen dem Handelsregister in telematischer Form (mittels „ComUnica“) ein spezifisches, vollständig und korrekt ausgefülltes und unterschriebenes Modell zur Eigenerklärung der Voraussetzungen übermitteln.
Diese Eigenerklärung hinsichtlich des Weiterbestehens der Voraussetzungen bezieht sich auf:
Das vorher genannte Modell der Eigenerklärung muss individuell (jeweils ein eigener Vordruck von jeder betroffenen Person) vom Inhaber einer Einzelfirma, von allen gesetzlichen Vertretern von Gesellschaften, vom eventuellen Verantwortlichen und von all jenen, die mit jeglichem Rechtstitel die Maklertätigkeit auf Rechnung des Unternehmens ausüben, ausgefüllt werden. Alle vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen betreffend die Makler eines Unternehmens, sowie die übrigen erforderlichen Anlagen, sind mittels einer einzigen telematischen Meldung (mittels “ComUnica”) durch das Unternehmen, an die Handelskammer Bozen zu übermitteln.
Anlagen
Mittels der telematischen Meldung sind folgende Dokumente ans Handelsregister zu übermitteln:
Die natürlichen Personen, die keine Maklertätigkeit ausüben und in der eigenen Sektion im VWV beim Handelsregister eingetragen sind, füllen auf dem Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Makler, außer den Personendaten, nur den Punkt hinsichtlich der moralischen Voraussetzungen – Abschnitt A aus und übermitteln diesen Vordruck, zusammen mit einer lesbaren und vollständigen Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Ausweisdokuments (muss nur beigelegt werden, wenn das Formular mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist; muss hingegen nicht beigelegt werden, wenn der Vordruck in digitaler Form vom Erklärenden unterzeichnet ist), mittels eigener telematischen Meldung (mittels “ComUnica”) ans Handelsregister von Bozen.
Die benötigten Vordrucke und eine Anleitung können hier heruntergeladen werden:
Hinweis
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht (innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung), vollständig und in der vorgeschriebenen telematischen Form eingereicht, so wird das Verfahren zum Verbot der Weiterführung der Maklertätigkeit und Streichung aus dem Handelsregister, oder, für die in der Sondersektion des VWV eingetragenen natürlichen nicht tätigen Personen, zur Streichung aus dieser Sondersektion eingeleitet.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15