Nachfolgend eine Liste der für Berufsbefähigungen relevante Gesetzgebung
Makler
Gesetz Nr. 39 vom 3. Februar 1989- Änderungen des Grundgesetzes, durch welche die Eintragung in Verzeichnisse vorgesehen wurde, sowie die Festlegung neuer Unvereinbarkeiten mit anderen Tätigkeiten:
Ministerialverordnung Nr. 452 vom 21. Dezember 1990 - Durchführungsverordnung, die die Modalitäten der Anwendung des Gesetzes in operativer Hinsicht präzisiert
GvD Nr. 59 vom 26. März 2010 - Änderung des Grundgesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG):
Art. 73 des GvD Nr. 59/2010 - sah die Einführung eines Systems auf Grundlage der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) bei der Handelskammer vor
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011 - regelt die Modalitäten der Eintragung in das Handelsregister und in das VWV (Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten) derjenigen, die die durch das Gesetz Nr. 39 vom 3. Februar 1989, geregelte Maklertätigkeit ausüben, in Umsetzung der Artikel 73 und 80 des GvD Nr. 59 vom 26. März 2010
Ministerialverordnung. vom 21. August 1985 - Durchführungsbestimmungen
GvD Nr. 59 vom 26. März 2010:
Art. 74 des GvD Nr. 59/2010 - Die Tätigkeit unterliegt der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT), wodurch das frühere Verzeichnis abgeschafft wurde
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011– regelt die Modalitäten für die Eintragung von Personen, die als Handelsagenten und -vertretern tätig sind, in das Handelsregister und in das REA (Verzeichnis für Wirtschafts- und Verwaltungsinformationen)
Art. 76 des GvD Nr. 59/2010 - Die Tätigkeit unterliegt der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT), wodurch das frühere Verzeichnis abgeschafft wurde
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011– hat die Modalitäten für die Eintragung in das Handelsregister und in das VWV für Personen festgelegt, die als Spediteur tätig sind
Gastgewerbliche Betriebe
Landesgesetz Nr. 58 vom 14. Dezember 1988 - Gesetzgebung der Region Trentino-Südtirol, das die Tätigkeit im Bereich der gastgewerblichen Betriebe (Ausgabe von Speisen und Getränken) sowie im Beherbergungssektor regelt