Alto contrasto
Die fachliche Befähigung besteht im Nachweis von mindestens einer der folgenden fachlichen Voraussetzungen:
Die berufliche Voraussetzung muss von allen gesetzlichen Vertretern und geschäftsführenden Verwaltern bei Gesellschaften und von den Inhabern der Einzelunternehmen nachgewiesen werden.
Damit die in einem ausländischen Staat (EU und nicht-EU) erlangten Diplome und akademischen Titel einen rechtlichen Wert in Italien haben, ist die Erklärung der Gleichwertigkeit erforderlich. Unter Gleichwertigkeit versteht man das Verfahren, bei dem ein im Ausland erworbenes Diplom oder erworbener akademischer Titel als gleichwertig mit einem bestimmten in Italien erreichbaren Abschluss erklärt wird.
Im Ausland geleistete fachliche Arbeit kann nicht direkt als fachliche Qualifikation für den Beginn der gegenständlichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sondern muss vorab anerkannt werden. Die Anträge für die Anerkennung der im EU-Ausland geleisteten fachlichen Arbeit, auch in Kombination mit Diplomen, sind an die Abteilung Handwerk, Industrie und Handel der Provinz Bozen zu richten (weitere Informationen sind auf der Webseite des Landesamtes abrufbar), jene für im Nicht-EU-Ausland geleistete fachliche Arbeit an das Ministerium für die Unternehmen und das Made in Italy“ (weiter Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar).
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15