Alto contrasto
in der Höhe von 258 EUR, bis zum 25.05.2013 129,11 EUR
Nur im Falle der Einstellung der Tätigkeit kann ein Antrag auf Freistellung und Rückgabe der gegenständlichen Kaution gestellt werden.
Das Verfahren wird folgendermaßen durchgeführt:
in der Höhe von mindestens 100.000 EUR
Es muss ein eigener Antrag um Freistellung unter Verwendung des diesbezüglichen Vordrucks beim zuständige Amt für Berufsbefähigungen gestellt werden.
Freistellung und Rückgabe der von Art. 10, Abs. 2, Gesetz 1442/1941 vorgesehenen Kaution
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15