Unternehmen, welche auch mit Hilfe mechanischer oder oder mit technologischer Ausrüstung, einschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Tätigkeiten zum Waren- und Produktverkehr, eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, werden mit der Tätigkeit Gepäcksträger im Handelsregister eingetragen:
Gepäcksträger
Trägerdienste und Wiegen bei Lebensmittelmärkten
Trägerdienste bei den Bahnhöfen
Trägerdienste beim Zollamt
allgemeine Trägerdienste
Begleitung von Tieren
Trägerdienste, welche von Genossenschaften bei Häfen ausgeübt werden.
Die Ausübung der Tätigkeit verlangt die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginnes an das Handelsregister.