Alto contrasto
Die im Laufe des Jahres neu eingetragenen Unternehmen und/oder Betriebseinheiten sind zur Zahlung der nachstehend angeführten Jahresgebühr verpflichtet:
Für den Betriebssitz geschuldeter Betrag
Für Betriebseinheiten geschuldeter Betrag
* Der gesamte geschuldete Betrag (bestehend aus der Summe für den Sitz und eventuelle Betriebseinheiten) wird auf ganze Euro gerundet.
Wir weisen darauf hin, dass das Gesetzesdekret Nr. 90 vom 24. Juni 2014 auch für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2014 eine Reduzierung der Gebühr von 50 % vorgesehen hatte. Mit Ministerialdekret sind die Beträge zur Finanzierung strategischer Projekte für die Wirtschaft um 20 % erhöht worden. Die oben angeführten Beträge beinhalten bereits die genannte Erhöhung.