Alto contrasto
Das Gesetz 39/1989 und das MD 452/1990 sehen im Bereich Maklerwesen bei Übertretung folgende Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Sanktionen vor. Für die Verhängung der Verwaltungsstrafen ist die Handelskammer Bozen zuständig, die von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige von Dritten tätig wird.
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