Ausschließlich Ersterzeuger von Abfällen haben die Möglichkeit, bevollmächtigte Subjekte zu beauftragen, die in ihrem Namen die Verpflichtungen gemäß Titel III des Ministerialdekrets 59/2023 erfüllen, d.h. die Eintragung und die Übermittlung der Daten an RENTRI vornehmen.
Wer sind Bevollmächtigte?
Bevollmächtigte sind:
repräsentative Wirtschaftsverbände auf nationaler Ebene oder deren Dienstleistungsunternehmen,
Betreiber des Sammeldienstes,
Betreiber des organisierten Sammelsystems laut Art. 183, Abs. 1, Buchstabe pp) der G.V. 152/2006.
Bis wann müssen sie sich ins RENTRI eintragen?
Sie tragen sich ab dem 15. Dezember 2024 und innerhalb 13. Februar 2025 ein.