Alto contrasto
Das RENTRI System gliedert sich in zwei Bereiche:
Eine Reihe von Subjekten, die Abfälle bewirtschaften bzw. erzeugen, müssen sich ins RENTRI eintragen:
Die Eintragung dieser Verpflichteten erfolgt in drei Zeitfenstern vom 15/12/2024 bis einschließlich 13/02/2026. Auf die nachstehenden Links klicken, um das Zeitfenster zu ermitteln, innerhalb dem die Eintragung ins RENTRI erfolgen muss:
Die Eintragung der verpflichteten Subjekte erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform von RENTRI:
Für die Eintragung ins RENTRI sind Sekretariatsgebühren und eine jährliche Eintragungsgebühr zu entrichten:
Mit Einführung des RENTRI ändern sich die Regeln für die Verwaltung der Abfallbegleitscheine (FIR). Die eingeführten Änderungen und die zu berücksichtigenden Fristen sind unter folgendem Link aufgeführt:
Mit Einführung des RENTRI ändern sich auch die Regeln für die Verwaltung der Register. Insbesondere folgt ein schrittweiser Übergang von der Führung des Registers in Papierform zur Führung in digitaler Form. Die eingeführten Änderungen und die zu berücksichtigenden Fristen sind unter folgendem Link aufgeführt:
Das Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit hat eine Testphase auf freiwilliger Basis vorgesehen, um allen Nutzern das RENTRI-System näher zu bringen. Die Zugangsbedingungen und Funktionalitäten sind dieselben wie beim offiziellen Portal:
RENTRI, vorgesehen vom Art. 188-bis der Gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 152 von 2006, wird durch das Ministerialdekret 59/2023 und mehrere Direktorialdekrete geregelt: