Mindestzielvorgaben

Mindestzielvorgaben für die Verwertung (Art. 8)

Die „Hersteller“ müssen die im Anhang V der G.V. 49/2014 vorgesehenen Mindestzielvorgaben für die Verwertung erreichen.

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 1 (1 vote)

Kontakt

Umweltschutz
0471 945 693