Alto contrasto
Seit dem 13. Februar 2025 sind die neuen Modelle des chronologischen Ein- und Ausgangregisters gemäß Anhang 1 des M.D. Nr. 59 vom 4. April 2023 in Kraft, die gemäß den Anleitungen des Direktorialdekretes Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 auszufüllen sind:
Die neuen Modelle der Register müssen von allen Betreibern verwendet werden, die gemäß Artikel 190 des Gesetzesdekrets 152/2006 zur Führung des Registers verpflichtet sind, auch wenn sie noch nicht im RENTRI eingetragen sind.
Alle zur Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters verpflichteten Subjekte (auch wenn die Führung auf alternative Weise geschieht) müssen sich ins RENTRI eintragen.
Die Umstellung auf die digitale Vidimation und Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters für die zur Eintragung im RENTRI verpflichteten Subjekte erfolgt schrittweise.
Ab dem 13. Februar 2025 besteht für gewerbliche Betreiber und große Erzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen mit mehr als 50 Mitarbeitern die Pflicht das Register in digitaler Form zu führen. Für alle anderen Erzeuger, die verpflichtet sind, sich ins RENTRI einzutragen, beginnt die Verpflichtung zur Führung des Registers in digitaler Form mit der Eintragung im RENTRI.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
Ab dem 13. Februar 2025 und bis zur Eintragung im RENTRI führen die Abfallerzeuger das Register in Papierform unter Verwendung des neuen Modells, das vom RENTRI-Portal heruntergeladen werden kann und bei der Handelskammer vidimiert werden muss.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
| Verpflichtete Subjekte | Fristen für die Eintragung ins RENTRI | Ein- und Ausgangsregister NEUES MODELL (in Kraft ab dem 13.02.2025) |
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| Führung in Papierform | Digitale Führung | ||
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Ab 15.12.24 und bis 13.02.25 | Die Führung des Registers in Papierform ist nicht mehr vorgesehen | Ab 13.02.2025 mit digitaler Vidimation und Pflicht zur Übermittlung der Daten an RENTRI |
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Ab 15.06.25 und bis 14.08.25 | Ab 13.02.2025 bis zum Zeitpunkt der Eintragung im RENTRI nach vorheriger Vidimation bei der Handelskammer |
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung im RENTRI mit digitaler Vidimation und Pflicht zur Übermittlung der Daten an RENTRI |
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Ab 15.12.25 und bis 13.02.26 | Ab 13.02.2025 bis zum Zeitpunkt der Eintragung im RENTRI nach vorheriger Vidimation bei der Handelskammer |
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung im RENTRI mit digitaler Vidimation und Pflicht zur Übermittlung der Daten an RENTRI |