Alto contrasto
Die Eintragung im Register erfolgt telematisch über das von den Handelskammern bereitgestellte Portal.
Die zuständige Handelskammer stellt jedem Hersteller und Importeur eine Eintragungsnummer für das Reifenregister aus, die in den Geschäftsdokumenten angegeben werden muss. Die Eintragung ins Register ist für Personen, die eine neue Tätigkeit als Hersteller/Importeur von Reifen beginnen, von Anfang an zwingend erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Eintragung müssen Hersteller und Importeure folgende Gebühren entrichten:
Die Zahlung der Stempelsteuer und des Jahresbeitrags erfolgt über den Zahlungskanal PagoPA oder über die von den Handelskammern bereitgestellten telematischen Zahlungsmethoden.
Die Konzessionsabgaben werden auf das Konto der „Agenzia delle Entrate“ überwiesen, wobei die gescannte Einzahlungsbestätigung beigefügt wird.
Wie erfolgt die Eintragung und welche Kosten sind damit verbunden?